Diese Vorlesung dient als obligatorische Einführung in den CCEO und vermittelt exemplarisch Grundkenntnisse in einigen ausgewählten Regelungsbereichen. Sie bietet einen einführenden Überblick über die katholischen und nicht-katholischen orientalischen Kirchen, die Quellen des Orientalischen Kirchenrechts, die Charakteristika des CCEO (z.B. Rechtssprache, leitende Prinzipien) und seine Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten mit dem CIC und die Beziehungen der beiden Gesetzbücher und Rechtskreise zueinander. Vertiefend werden einzelne Bereiche aus dem Verfassungsrecht und dem Sakramentenrecht herausgegriffen.


Die dreigliedrige Vorlesung behandelt in einem ersten Teil das Rechtsinstitut der Personalprälatur (cc. 294-297 CIC). Der zweite Teil ist eine systematische Erschließung des Vereinsrechts des CIC: cc. 215 und 298-329 CIC. Der dritte thematische Block ist den Bestimmungen über die potestas suprema in der Kirche gewidmet: cc. 330-367 CIC. Für die Römische Kurie bedürfen die Bestimmungen des CIC der Ergänzung durch das einschlägige Spezialrecht. 


Der Systematik des Gesetzes folgend, werden die Bestimmungen über Verwaltungsakte für Einzelfälle (allgemeine Regeln, Einzeldekret, Reskript, Privileg, Dispens) sowie die (nur im CIC ausdrücklich geregelten) Statuten und „ordines“ systematisch erschlossen. Die entsprechenden Regelungspartien des CCEO werden parallel behandelt. Eine Vorlesungsgliederung mit Literaturverzeichnis wird zu Beginn der Lehrveranstaltung ausgegeben.