Die „Juristische Methodenlehre und Argumentation“ befasst sich, innerhalb von zwei SWS, mit der Lehre von der Art und Weise der Normaufstellung, der Normumsetzung sowie der Lehre von der Art und Weise des Normverständnisses. In concreto wird die Frage: „Wie funktioniert Recht?“ behandelt. Neben der Thematik der Rechtsquellen, der Lehre zum Aufbau eines Rechtssatzes und der Lehre des Verhältnisses der Rechtssätze untereinander (Kollisionsregeln) stehen die Textauslegung, der so genannte Kanon der Auslegungsmethoden, sowie die Rechtsfortbildung im Mittelpunkt der Vorlesung. Zu den einzelnen Themenkomplexen werden darüber hinaus stets Fälle besprochen. Wegen der speziellen Verflechtung mit den Grundkursen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht wird die Veranstaltung unabhängig zur Vorlesung „Methodenlehre“ des Studienganges „Rechtswissenschaften“ im Hauptfach angeboten.
Die Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ führt die Studierenden in zwei SWS in die gesellschaftlichen Grundlagen und die vielfachen sozialen Bezüge des Rechts ein. Zusätzlich wird eine Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung und eine Konfrontation mit rechtssoziologisch relevanten, historisch bedeutsamen Forschungsergebnissen vorgenommen.

- Docente: Alessa Diehl
- Docente: Theresa Klotzbücher
- Docente: Kirstin Neumann
- Docente: Asita Scherrieb
- Docente: Luca Leonardo Vandijck