Diese Vorlesung dient als obligatorische Einführung in den CCEO und vermittelt exemplarisch Grundkenntnisse in einigen ausgewählten Regelungsbereichen. Sie bietet einen einführenden Überblick über die katholischen und nicht-katholischen orientalischen Kirchen, die Quellen des Orientalischen Kirchenrechts, die Charakteristika des CCEO (z.B. Rechtssprache, leitende Prinzipien) und seine Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten mit dem CIC und die Beziehungen der beiden Gesetzbücher und Rechtskreise zueinander. Vertiefend werden einzelne Bereiche aus dem Verfassungsrecht und dem Sakramentenrecht herausgegriffen.
- Trainer/in: Burkhard Berkmann