Bitte beachten Sie die Regelungen zu Prüfungen des Instituts für Statistik.
Sollten Sie aus nicht selbst zu vertretenden Gründen an der Teilnahme zur betreffenden Klausur verhindert (gewesen) sein, so machen Sie diese Gründe bitte vorab beim dem für Sie verantwortlichen Prüfungsausschuss geltend (falls noch nicht geschehen).
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