Informationen und Hinweise

I. Das Tutorium

Das Tutorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht soll die Ausbildung im Öffentlichen Recht in der Mittelphase des Studiums stärken: Parallel und ergänzend zur Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht üben wir in den Tutorien die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle. In der Regel haben Sie sich im dritten Semester – für das die Veranstaltung vorgesehen ist – noch nicht mit dem Verwaltungsrecht beschäftigt; zugleich liegt der Schwerpunkt im Öffentlichen Recht sowohl in der VÜ als auch im Staatsexamen auf dem Verwaltungsrecht. Sie befassen sich also in jeder Einheit des Tutoriums mit dem Kernstoff Ihrer künftigen Prüfungen!

Im Rahmen des Tutoriums wird auch eine Übungsklausur angeboten, die korrigiert und besprochen wird. Nähere Informationen zum Ablauf der (Heim-)Übungsklausur erhalten Sie noch (Bearbeitungszeitraum vom 7.-11.1.2021). Wie in den vergangenen Semestern werden Sie die Gelegenheit zur gegenseitigen studentischen Korrektur haben. Auch hierzu werden die Informationen rechtzeitig bereitgestellt.

Im Sommersemester wird das Tutorium dann mit Fällen zum besonderen Verwaltungsrecht (Polizei- und Sicherheitsrecht, Bau- und Kommunalrecht) fortgesetzt. Nach Besuch der beiden Veranstaltungen werden Sie am Ende Ihres zweiten Studienjahres ca. 25 verwaltungsrechtliche Fälle gelöst und das Klausurenschreiben trainiert haben. Sie sind damit für die für das 5. Studiensemester vorgesehene VÜ im Öffentlichen Recht bestens vorbereitet; gleichzeitig haben Sie einen wichtigen Grundstein für Ihr Examen gelegt, in dem dem Öffentlichen Recht erhebliche Bedeutung zukommt (2 von 6 Klausuren).

II. Ablauf angesichts der besonderen Situation

Im Tutorium werden wird das im letzten Semester für die besondere Situation entwickelte Konzept fortführen: Für jeden Fall werden wir einen zentralen Video-Podcast erstellen. In dem Podcast wird der Fall besprochen, so wie Sie es aus dem Hörsaal gewohnt sind. Diese Podcasts sollen etwa eine Stunde dauern und werden Ihnen jeweils am Freitagnachmittag der Vorwoche zur Verfügung gestellt (Fall 1 also bis 6. November). Zeitgleich zur Fallbesprechung werden wird die üblichen Unterlagen (Lösung, Powerpoint) online stellen, damit Sie unmittelbar mit den Materialien arbeiten können.

Zusätzlich zum Podcast finden die Besprechungstermine mit den Dozierenden statt. Diese Einheiten werden wir dazu nutzen, die Fallbesprechung zu wiederholen, schwierige Punkte zu vertiefen und – vor allem – auf Ihre Fragen zum Fall einzugehen. Die Kombination mit dem Podcast ermöglicht es, die Besprechungseinheiten auf 50 Minuten zu beschränken. Dadurch können wir mehr Termine anbieten und die Gruppen kleiner halten. Die Besprechungseinheiten werden als Videochat und als Präsenzveranstaltung angeboten. Welches Angebot Sie wählen, müssen Sie bei der Anmeldung entscheiden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für alle Veranstaltungen vorher anmelden müssen. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass die Gruppen klein bleiben. Ein Wechsel zwischen den Gruppen ist nur ausnahmsweise möglich (natürlich in jedem Fall, wenn Sie gesundheitsbedingt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht mehr an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können). Denn erfahrungsgemäß ist für die Lernatmosphäre förderlich, wenn die gleiche Gruppe über das Semester hinweg zusammenbleibt. Leider ist die Zahl der Präsenzplätze stark begrenzt, da die Raumkapazitäten der LMU aufgrund der strikten Hygienevorschriften im kommenden Semester sehr beschränkt sind. Die Präsenzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Inhaltlich werden sich Präsenzveranstaltungen und Videochats nicht unterscheiden.

Der Einschreibeschlüssel lautet: Verwaltungsrecht. Sobald sie sich selbst eingeschrieben haben, ist ab 26.10., 10 Uhr die Tutoriumswahl freigeschaltet

Die Tutorien beginnen in der 2. Woche der Vorlesungszeit (ab dem 9.11.), um eine bestmögliche Synchronisation mit der Vorlesung "Allgemeines Verwaltungsrecht" sicherzustellen.