Veranstaltungszeit: Di., 18–20 Uhr c.t. (ab 19.10.2021)

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Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung der Erfolgsfaktoren juristischer Falllösung am Beispiel der anwaltlichen Praxis.

 Juristische Exzellenz wird im Kurs als die prinzipielle Befähigung verstanden, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellungen durch Anwendung rechtlicher Regeln adressatenbezogen richtig bzw. vertretbar zu beantworten. Diese Befähigung zeichnet sich insbesondere durch folgendes aus: (i) Die genaue Erfassung des Lebenssachverhalts einschließlich der Fragestellung, (ii) die Gewinnung eines Prüfungsmaßstabs aus Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) sowie (iii) die rhetorische Orientierung am Empfängerhorizont.

Diese Befähigung wird im Examen geprüft und in der Berufspraxis erwartet - in der Ausbildung aber mehr vorausgesetzt als gelehrt. Sie ist nur im Prinzip einfach. Der kunstgerechte Umgang mit dem Gesetz wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Beantwortung oftmals nicht allein gelingt. Die Veranstaltung beantwortet viele dieser Fragen und ermächtigt die Teilnehmer*innen, anschließend ungleich besser mit dem Gesetz, Gerichtsentscheidungen und den Lernmaterialien umzugehen.  

Module, in welchen die Aspekte dieser Befähigung im Anschluss an deren Darstellung geübt werden, stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Eingangs wird die Frage diskutiert, worin die einzelnen Schritte rechtsgutachtlicher Falllösung bestehen. Ein gemeinsames Verständnis des Begriffs von Diskussion wird anhand der Beantwortung dieser Frage ebenso erarbeitet wie die Faktoren, die eine erfolgreiche Diskussion einschließlich deren Leitung bedingen.

Ein Lehrgespräch über die Strukturen und Begriffe rechtsgutachtlicher Falllösung schließt sich an. Im nächsten Schritt wird anhand konkreter gesetzlicher Bestimmungen erklärt und geübt, wie Rechtsnormen kunstgerecht in der Falllösung angewendet werden.

Abschließend nehmen die Teilnehmer*innen die Rollen von Rechtsanwält*innen und Mandant*innen ein. In der Rolle der Mandant*innen wird anhand einer zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage innerhalb eines 2er-Teams ein zur Rechtsnorm passender, typischer Sachverhalt gebildet und die sich daraus ergebende Frage formuliert. Dies wird anderen Teilnehmer*innen, die in einem weiteren 2-er Team als Rechtsanwält*innen fungieren, in einem Mandant*innengespräch vorgetragen. Die Rechtsanwält*innen erheben den Sachverhalt und vergewissern sich zugleich ihres genauen Verständnisses der Frage, die rechtlich beantwortet werden soll. Auf Visualisierungen beim Umgang mit Sachverhalten sowie eine gelungene Gesprächsführung, die jedes exzellente anwaltliche Handeln begleitet, wird ausdrücklich eingegangen.

In einem weiteren Übungsteil wird den präsenten Mandant*innen das in Form einer Gliederung erarbeitete Rechtsgutachten mündlich erstattet. Der Empfängerhorizont ist insofern - wie in Klausur und Prüfung  - juristisch. Anhand eines überzeugenden Gutachtens würde in der Praxis die Entscheidung über die weitere Rechtsverfolgung getroffen werden können.

Die Evaluation der Team- Leistungen beleuchtet neben der inhaltlichen Richtigkeit die rhetorische Zweckmäßigkeit und Angemessenheit des gesamten kommunikativen Handelns - einschließlich des Umgangs mit der Gesprächssituation, dem Sachverhalt und der Fragestellung.

Die Veranstaltung schließt mit einem Lehrgespräch zu Struktur und Begriff des Arguments, was anhand der Lösung eines Problemfalls veranschaulicht wird.

Anwaltliche Exzellenz – und die Jurisprudenz selbst – werden durch das Seminar als „Handwerk und Kunst des regelgeleiteten Entscheidens“ anschaulich und lebendig.

Die in der Veranstaltung erworbene juristische Befähigung ist „in jeder Minute“ juristischer Tätigkeit anwendbar. Der anwaltliche Kontext dient insofern nur der Veranschaulichung. Die Veranstaltung steht ab dem 2. Fachsemester ausdrücklich sämtlichen Studierenden offen.