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„Haus“ und „Familie“ sind zentrale Ordnungskategorien vormoderner Gesellschaften und haben bis heute in jeder Kultur einen eigenen Bedeutungsumfang. In vormodernen Gesellschaften ohne einen Staat, wie wir ihn heute kennen, übernahm der Haus- und Verwandtschaftsverband elementare Aufgaben der Sozialisation und sozialen Ordnung. Hier wurden Zugehörigkeiten festgelegt sowie Heiratsregeln, Besitzvergabe, Aufteilung von Arbeit, Geschlechterrollen, Kontrolle sozialer Normen (z.B. in Form von Rügebräuchen) und Sanktionsrechte gegen eigene Mitglieder oder Mitglieder anderer Familien (z.B. im Fall der Blutrache).

In den großen Kulturwelten der Antike, Griechenland und Rom, unterschied sich die Organisation des Hauses als architektonische Einheit, des Hausverbands und der Verwandtschaftsbeziehungen sehr stark. Die Entwicklung der politischen Organisation des griechischen Stadtstaats und der römischen Republik vollzog sich ebenso in markanter Unterschiedlichkeit: Die Polis etablierte eigene Strukturen von Zugehörigkeit, Interaktion und Sanktion. Die römische Republik dagegen integrierte sich weitgehend über die erweiterte Hausgemeinschaft (domus) und wurde durch eine dünne Schicht von politischen Regeln und Institutionen handlungsfähig. Auch ist die Entwicklung des römischen Kaisertums ohne den Weg, den die kaiserliche domus zur Hoforganisation nahm, undenkbar.

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