Der Grundkurs im Öffentlichen Recht, im Umfang von vier SWS, vermittelt einen Überblick zum Staatsrecht I und Staatsrecht II. Die Studierenden erhalten einen ersten Überblick über das Öffentliche Recht aus der Perspektive des Grundgesetzes. Erlernt werden soll damit staats- und verfassungsrechtliches Grundwissen. Im Schwerpunkt werden die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die Einzelgrundrechte behandelt.
- Trainer/in: Josef Aulehner
- Trainer/in: Alessa Diehl
- Trainer/in: Theresa Klotzbücher
- Trainer/in: Luca Leonardo Vandijck