Die Vorlesung „Kollektives Arbeitsrecht“, im Umfang von zwei SWS, dient der Vertiefung sowie der Wissensvermittlung im Bereich des Kollektiven Arbeitsrechtes. Im Fokus der Vorlesung stehen die Koalitionsfreiheit, die Grundzüge des Tarifvertragsrechts sowie das Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht. Die Übung „Kollektives Arbeitsrecht“, im Umfang von zwei SWS, baut auf die Vorlesung auf und dient der Wiederholung sowie der Vertiefung der in der Vorlesung vermittelten Theorie. Den Schwerpunkt der Übung bildet die praktische Anwendung des erlangten Wissens mittels gemeinsamer Lösung von Rechtsfällen. Im Fokus stehen dabei die Koalitionsfreiheit, die Grundzüge des Tarifvertragsrechts sowie das Arbeitskampf- und das Schlichtungsrecht.
- Trainer/in: Alessa Diehl
- Trainer/in: Theresa Klotzbücher
- Trainer/in: Simon Stepper