Das in mehrjähriger Arbeit des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) am 11. September 2019 publizierte Papier „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ mündet in die Forderung einer „Teilhabe an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der jeweiligen liturgischen Traditionen“ und votiert damit für die Interkommunion. Bereits 2018 gab es eine „Orientierungshilfe“ der deutschen Bischöfe zur Spendung der Eucharistie an die evangelischen Partner einer interkonfessionellen Ehe katholischer und evangelischer Christen, die einen inhaltlich viel weitreichenderen Vorschlag zur Veränderung der interkonfessionellen Sakramentendisziplin zu beinhalten scheint. Mit dem 2021 in Frankfurt am Main geplanten ökumenischen Kirchentag rücken wieder verschiedene Fragen des ökumenischen Miteinanders der Christen und der christlichen Kirchen in den Mittelpunkt der im geltenden Gesetzbuch verankerten Pflicht zur Ökumene. Die Umsetzung ekklesiologischer Erkenntnisse bedarf einer kirchenrechtlichen Rück- und Vorausschau, die das Seminar durch unterschiedliche Themen vermitteln will.
- Trainer/in: Anna-Maria Bader
- Trainer/in: Yves Kingata Nkiel Abar
- Trainer/in: Ferdinand Müller