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Kirchliche Verkündigung geschieht in Katechese und Predigt, theologischer Lehre und Forschung sowie in Religionsunterricht und durch Medien. Im dritten Buch des CIC „De Ecclesiae munere docendi“(cc. 747–833) bietet der kirchliche Gesetzgeber den universalrechtlichen Rahmen für die Verkündigungstätigkeit der Kirche. Die Vorlesung stellt die kirchliche Rechtsordnung für diese Bereiche in ihrem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der partikularrechtlichen Besonderheiten des deutschsprachigen Raumes dar und erörtert damit zusammenhängende Probleme.

 


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