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Die Kirche als das neue Volk Gottes versteht sich auch „als sichtbares Gefüge", in welchem göttliche und menschliche Elemente zu einer „einzigen komplexen Wirklichkeit zusammenwachsen" (LG Art. 8 Abs. 1). Deshalb bedarf sie zu ihrem Bestand und zur Erfüllung ihrer Sendung notwendigerweise zeitlicher Güter („bona temporalia"), die in der deutschen Kirchenrechtssprache üblicherweise mit dem Fachausdruck „Kirchenvermögen" bezeichnet werden. Die Vorlesung bietet auf dem Hintergrund der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils einen Überblick über den grundsätzlichen Rechtsanspruch der Vermögensfähigkeit der Kirche.

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