Die Kirche als das
neue Volk Gottes versteht sich auch „als sichtbares Gefüge", in welchem
göttliche und menschliche Elemente zu einer „einzigen komplexen Wirklichkeit
zusammenwachsen" (LG Art. 8 Abs. 1). Deshalb bedarf sie zu ihrem Bestand
und zur Erfüllung ihrer Sendung notwendigerweise zeitlicher Güter („bona temporalia"),
die in der deutschen Kirchenrechtssprache üblicherweise mit dem Fachausdruck
„Kirchenvermögen" bezeichnet werden. Die Vorlesung bietet auf dem
Hintergrund der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils einen Überblick
über den grundsätzlichen Rechtsanspruch der Vermögensfähigkeit der Kirche.
- Trainer/in: Anna-Maria Bader
- Trainer/in: Yves Kingata Nkiel Abar
- Trainer/in: Ferdinand Müller