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Die Vorlesung wendet sich vor allem an Studierende des Lehramts Katholische Religionslehre und vermittelt jene Inhalte, die gemäß der Vereinbarung der Fachvertreter Kirchenrecht an bayerischen Universitäten für das Staatsexamen prüfungsrelevant sind. Im Einzelnen kommen wichtige Themen aus dem kirchlichen Verfassungsrecht, dem Recht des kirchlichen Verkündigungs- und Heiligungsdienstes sowie aus dem Staat-Kirche-Verhältnis zur Sprache.

KRGrundlage