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Nach Max Webers (1864-1920) klassischer Definition bedeutet Herrschaft „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“. Herrschaft beruht auf Macht: Sie bezeichnet die Chance, „innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen“. Lassen sich mit diesem begrifflichen Instrumentarium vormoderne Herrschaftsformen adäquat erfassen? Die neuere Forschung zur Geschichte der Frühen Neuzeit setzt die Akzente anders, indem sie konsensuale Praktiken des Aushandelns von Herrschaft zwischen Obrigkeit und Untertanen auf den verschiedenen politischen Ebenen untersucht. Wie funktionierte also ein Territorial-„Staat“ in der Frühen Neuzeit? Wie wurde Herrschaft ausgeübt, welche Herrschaftsinstitutionen bildeten sich aus? Was forderten die Obrigkeiten von den Untertanen und umgekehrt? Wie stellte man sich die gute Ordnung des Gemeinwesens vor? Schließlich: Wie legitimierte sich Herrschaft? Zur Beantwortung dieser Fragen soll das politische Mehrebenensystem des Alten Reiches v.a. im 17. und 18. Jahrhundert in den Blick genommen werden

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