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Viele unterschiedliche Bedingungen konstituieren den Begriff Stadt, zu denen die Befestigung, der Markt, das eigene Gericht, der Verbandscharakter und zumindest teilweise Autonomie gehören. Städte lassen sich in unterschiedliche Typen einteilen: Reichsstädte, Residenz- und Bischofsstädte, Landstädte. Alle Formen begegnen in den Untersuchungsräumen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. In der königsnahen Landschaft Franken gelangten fünf Städte zur Reichsunmittelbarkeit, in Bayern nur Regensburg. Ihre Verfassungs- und Sozialstruktur, Wirtschaft und kirchliche Organisation soll im Vergleich behandelt werden. Ausgehend von der Arbeit an den Quellen wird eine Einführung in die Technik und Praxis der Geschichtswissenschaft vermittelt.



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