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Württemberg, Bayern, Baden und Sachsen wurden im Vormärz zu Verfassungsstaaten. In verfassungsmäßig verankerten Landtagen machten gewählte Abgeordnete erste parlamentarische Erfahrungen. Sie mussten sich in ihrer Tätigkeit mit dem Souverän und der Regierung auseinandersetzen, die danach strebten, möglichst wenig Rechte und Befugnisse aus der Hand zu geben oder zu teilen. Immer wieder kam es daher zu harten Konflikten.

Aus Landtagsprotokollen, Zeitungsberichten, Gesandtennachrichten usw. wollen wir schöpfen, um uns mit der Frühgeschichte des Parlamentarismus in Deutschland auseinanderzusetzen, uns die parlamentarische Kultur anzusehen und an ausgewählten bayerischen Streitfällen der Frage nachzugehen, wie weit die Befugnisse der einzelnen Akteure gingen.


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