Totengericht
Im Alten Reich lässt sich die Vorstellung nachweisen, dass es dem Toten auch im Jenseits möglich sein soll, seine Rechte vor einem ordentlichen Gericht unter dem Schutz eines Gerichtsherrn (wohl der Sonnengott Re, ev. früher auch der König) zu wahren. Das klassische Totengericht formiert sich erst gegen Ende des Alten Reiches und v.a. in der Ersten Zwischenzeit: Herr des Gerichts wird der Totengott Osiris; vor dem Gericht wird jeder Tote auf seinen rechtmäßigen Anspruch auf Verklärtheit geprüft. Bildliche Darstellungen finden sich erst in den Totenbüchern des Neuen Reiches: Vor dem thronenden Osiris und 42 Mitrichtern wird das Herz des Toten gegen das Symbol der Maat gewogen. Thot fungiert als Schreiber; Anubis bedient die Waage. Ein krokodilsköpfiges Ungeheuer (die „Fresserin“) droht, bei negativem Wiegeergebnis den Toten zu verschlingen. (s. Totenbuch des Schreibers Ani)